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Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA)

Der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. – auch BMWA genannt – hat seinen Sitz in Augsburg. Der Verband sieht sich selbst als Interessenvertretung für die Wirtschaftsmediation und konzentriert sich auf die Bildung einer Lobby in der Politik, in den Medien und in der Öffentlichkeit. Dazu bietet er Organisationen, die an einer Wirtschaftsmediation interessiert sind, ein breites Spektrum an Dienstleistungen an. Mitglieder des Vereins und ausgebildete Wirtschaftsmediatoren profitieren von verbandsinternen Veranstaltungen und Workshops und haben die Möglichkeit, sich in unterschiedlichsten Fragen der Wirtschaftsmediation zu qualifizieren. Der BMWA ist auch auf europäischer Ebene tätig und ist beispielsweise in der European Mediation Network Initiative vertreten. Gegründet wurde der Verband im Oktober 1996.

Ziele

Der BMWA zielt auf die Anwendung und Verbreitung der Mediation in der allgemeinen Wirtschaft und in der Arbeitswelt ab. Hinzu kommt die Vernetzung innerhalb der Wirtschaft sowie auf europäischer Ebene. Im Besonderen fokussiert der Verband auf eine einheitliche und zertifizierte Ausbildung zum Wirtschaftsmediator. Dazu gehören explizit auch die Förderung und die Sicherung der Qualifikation ausgebildeter Wirtschaftsmediatoren. Zur Umsetzung seiner Zielsetzung bietet der BMWA unter anderen selbst eine qualifizierte Ausbildung zum Mediator BMWA an, doch auch die Zertifizierung der Ausbildungsgänge anderer Organisationen und Institutionen fällt in das Tätigkeitsspektrum des Verbands.

Neben der eigentlichen Aus- und Weiterbildung fokussiert der BMWA auf eine solide und fundierte Lobbyarbeit und übernimmt die Vertretung von Interessen gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit, soweit es um Fragen der Wirtschaftsmediation geht. Die Unterstützung des Verbandes beinhaltet auch die Vermittlung ausgebildeter und zertifizierter Wirtschaftsmediatoren, sofern eine Institution um die Empfehlung eines qualifizierten Mediators bittet. Darüber hinaus leistet der Verband eine aktive Öffentlichkeitsarbeit in allen Fragen der Wirtschaftsmediation und informiert mit einem übersichtlich aufgebauten Online-Auftritt über die Chancen und Möglichkeiten, aber auch über den Ablauf einer gelungenen Wirtschaftsmediation.

Aufnahmebedingungen/Qualitätsrichtlinien/Standards

Der BMWA gilt als eine der ersten Institutionen in Deutschland, die offizielle Richtlinien zum Ablauf einer Mediation herausgegeben hat. Gleichzeitig hat der Verband die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator vereinheitlicht und zertifiziert. Damit richtet er sich an die Angehörigen von Berufsgruppen, die sich mit der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten in der Wirtschaft und in den Organisationen der Arbeitswelt beschäftigen.

Die Prinzipien einer Wirtschaftsmediation sind an der Freiwilligkeit des Mediationsprozesses orientiert. Daneben spielt auch die Neutralität des Mediators eine große Rolle, sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den gelungenen Ablauf einer Mediation. Unter der Wahrung der Eigenverantwortlichkeit und der Informiertheit aller Beteiligten sollte der Mediationsprozess zielgerichtet ablaufen. Schließlich hat jede Mediation die absolute Vertraulichkeit zu wahren, so dass jegliche Informationen, die im Rahmen einer Mediation herausgegeben und kommuniziert werden, dem Ausschluss der Öffentlichkeit unterliegen. Kombiniert mit den persönlichen Voraussetzungen eines erfahrenen Wirtschaftsmediators und seiner zertifizierten Ausbildung sollte ein Mediationsverfahren nach den Richtlinien des BMWA zum Erfolg führen.

Zu den persönlichen Voraussetzungen des Mediators gehören umfassende psychologische, organisationstechnische, rechtliche und kulturelle Kenntnisse. Hinzu kommen profunde Fähigkeiten und Fertigkeiten rund um die interessengerechte Verhandlungsführung unter Beachtung der geltenden rechtlichen Grenzen. Explizit gefordert wird außerdem die Qualifikation zum zertifizierten Wirtschaftsmediator. Allein die Teilnahme an dieser Zusatzqualifizierung setzt nach den Maßgaben des BMWA eine juristische Ausbildung mit dem Zweiten Staatsexamen oder eine Ausbildung mit einem psychosozialen, betriebswirtschaftlichen oder pädagogischen Hintergrund und einen Diplomabschluss voraus. Als gleichwertig betrachtet wird eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Mediation und die entsprechende einschlägige Berufserfahrung. Abgerundet wird die Qualifikation durch eine laufende Supervision und kontinuierliche Weiterbildung.

Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator nach BMWA-Standards kann durch den Verband selbst erfolgen. Alternativ zertifiziert er Ausbildungsinstitute nach seinen veröffentlichten Standards. Der Titel des Mediators BMWA oder Mediatorin BMWA ist seit dem Jahr 2001 geschützt, die Teilnahme an einem Ausbildungsgang, der nicht durch den BMWA zertifiziert ist, zieht eine umfangreiche und kostenintensive Prüfung nach sich, bevor die Qualifikation erteilt werden kann. Der Ausbildungsgang „Mediator/Mediatorin BMWA“ besteht aus einer Ausbildung von 200 Zeitstunden. Hinzu kommt die Dokumentation von vier Praxisfällen. Alle Standards zur Ausbildung stehen auf der Internetpräsenz des Verbandes zum Download bereit.

Kosten der Mitgliedschaft

Der Verband sieht die Aufnahme von natürlichen und juristischen Personen vor, die die Förderung und die Verbreitung der Mediation aktiv unterstützen und die die vom Verband herausgegebenen Richtlinien der Mediation fördern. Eine abgeschlossene Ausbildung zum Mediator ist für eine Mitgliedschaft explizit nicht erforderlich. Der Mitgliedsbeitrag liegt derzeit bei 200 Euro pro Jahr.

Leistungen für seine Mitglieder

Die Mitglieder des BMWA haben Zugriff auf alle Adressdatenbanken des Verbands, die im Internet veröffentlicht sind. Sie haben damit die Möglichkeit, sich mit nationalen wie internationalen Gremien im Bereich der Wirtschaftsmediation zu vernetzen. Ausgebildete Wirtschaftsmediatoren profitieren von den Anfragen von Institutionen und Organisationen, die an den Verband herangetragen werden und die auf die Suche nach einem ausgebildeten Mediator abzielen. Gleichzeitig werden ausgebildete Mediatoren in einer Datenbank geführt und stehen der Öffentlichkeit für Anfragen zur Verfügung. Verbandsinterne Workshops und regionale Diskussionskreise runden das Spektrum für Mitglieder ab. In einigen Bundesländern haben sich darüber hinaus bereits Regionalgruppen gebildet, die die Vorgaben des BMWA vor Ort umsetzen. In anderen Bundesländern sind entsprechende Organisationen im Aufbau begriffen.

Leistungen gegenüber Dritten

Auf der Internetseite des BMWA können Interessenten für eine Wirtschaftsmediation eine Anfrage an den Verband stellen, er unterstützt die Vermittlung zertifizierter Mediatoren. Alternativ ist die direkte Kontaktaufnahme zu ausgebildeten Wirtschaftsmediatoren möglich.

Mögliche Kooperationspartner

Der BMWA bietet die Möglichkeit, sich auch auf internationaler Ebene zu vernetzen und stellt dazu unter anderem den Kontakt zur European Mediation Network Initiative her.

Sonstiges

Der BMWA stellt auf seiner Internetseite umfangreiche Informationen zu den Standards und zum Zertifizierungsverfahren zur Verfügung. Die integrierte Datenbank bietet den Zugriff auf die Adressdaten von qualifizierten Wirtschaftsmediatoren, alternativ besteht über die Internetpräsenz die Möglichkeit, eine direkte Anfrage an den Verband zu stellen. Umfangreiche Checklisten zur Ausbildung mit und ohne Zertifizierung BMWA, zur Tätigkeit als Trainer und zu den Ausbildungsinhalten runden das aussagekräftige Spektrum ab. Hervorzuheben ist außerdem der umfassende Bereich „Gallery“, der auf die Grundlagen der Wirtschaftsmediation eingeht.

Aktuell ist bei uns kein Wirtschaftsmediator dieses Verbands eingetragen.

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