Wie überall gelten natürlich auch für Wirtschaftsmediatoren bestimmte Regelungen. Das ist zum Beispiel der europäische Verhaltenskodex für Mediatoren. Zu diesen Grundsätzen können sich Mediatoren freiwillig verpflichten. Das werden sie in der Regel auch tun, um sich selber zu verpflichten und den Parteien dadurch klar zu signalisieren, was sie erwarten können.
Ganz wichtig und an erster Stelle stehen sollte die Neutralität und die Unabhängigkeit der Mediatoren. Wenn dies infrage gestellt ist, darf der Mediator nicht weiter tätig sein. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn zu einem der Parteien eine persönliche und geschäftliche Verbindung besteht oder ein finanzielles oder anderes – zum Beispiel privates – Interesse dagegen sprechen würde. Die Unparteilichkeit sollte ebenso selbstverständlich sein, sodass keine Partei bevorteilt oder benachteiligt wird. Es muss sich unbedingt um ein faires Verfahren handeln, sodass sich die Parteien vertrauensvoll mit dem Mediator auseinandersetzen können.
Auch die Vertraulichkeit muss gewährleistet sein. Die Inhalte einer Mediation dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Eine Vertrauensbasis ist bereits ein wichtiger Grundstein, um zwischen den unterschiedlichen Parteien zu vermitteln. Ein Mediator muss sich gut auf andere Menschen einstellen können und sollte ein bestimmtes Maß an Fingerspitzengefühl haben. Eine weitere persönliche Eigenschaft ist eine gute Form der Rhetorik und Redegewandheit. Man sollte überzeugend wirken und den Einfluss auf die Parteien nehmen können.
Bei den genannten Regeln handelt es sich um Regeln der Persönlichkeit. Neben diesen gibt es Regeln für die Gesprächsführung.
Zu Beginn der Mediation stellt der Mediator die Gesprächsregeln vor und achtet natürlich auch auf dessen Einhaltung. Wichtig ist, dass jede Partei ausreden kann und die Möglichkeit hat, den Konflikt darzustellen. Eine Redeunterbrechung ist nicht gewünscht und wird unterbunden. Jeder spricht von sich selbst und wird vom Mediator unterstützt die eigene Sicht darzulegen. Ein respektvoller Umgang sollte selbstverständlich sein. Zudem können die Parteien ebenfalls Wünsche für eine Regelung vorschlagen.
Ein Mediator wird die Parteien auch nicht kontaktieren, um sich um das Mandat zu bewerben. Wirtschaftsmediatoren sind nicht verpflichtet die Gesetzmäßigkeit der Einigung zu prüfen. Stellt er dies jedoch fest, wird er die Parteien entsprechend informieren.
Wenn es sich beim Mediator beispielsweise um einen Rechtsanwalt handelt, gelten noch weitere Regelungen, denen diese bedingt durch ihr Berufsbild schon unterliegen. Dabei handelt es sich um die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese Regelungen sind unbedingt einzuhalten und zu beachten.
Nach einer Mediationsverhandlung müssen beide Parteien das Gefühl haben nicht übervorteilt worden zu sein und wissen, dass die beste Lösung gefunden worden ist. Der Abschluss des Verfahrens ist eine einvernehmlich erzielte Vereinbarung mit den beiden Parteien, die möglichst rechtskonform ist.
Weitere Infos
-> Verhaltensregeln bei der Schweizerischen Kammer für Wirtschaftsmediation.