Wirtschaftsmediation
Eine Wirtschaftsmediation ist ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren, das das Ziel hat einen wirtschaftlich motivierten Konflikt durch eine konstruktive Lösung beizulegen. Die Wirtschaftsmediation ist keine Schlichtungsstelle, kein Schiedsgericht und auch keine Institution, sondern ein außergerichtliches Verfahren.
Die Konfliktparteien einer Wirtschaftsmediation beteiligen sich freiwillig an diesem alternativen Verfahren zur Konfliktlösung. Aufgrund dieser Freiwilligkeit ist die Wirtschaftsmediation besonders effektiv und erfolgsversprechend.
Wirtschaftsmediationen können aus verschiedenen Gründen eröffnet werden. Beispielsweise wenn zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Kunden und Unternehmen oder Geschäftspartnern ein Interessensgegensatz entsteht. Sowohl außerbetrieblich, als auch innerbetrieblich kommt es immer wieder zu Konflikten, die mit Hilfe einer Wirtschaftsmediation gelöst werden können. Diese Art der Konfliktlösung verhindert eine Kostenexplosion und fördert zudem die Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
Ein wirtschaftlich motivierter Konflikt kann zwischen zwei oder mehreren Parteien entstehen. Die Wirtschaftsmediation hat den Vorteil, dass eine Lösung entwickelt werden kann, die für alle Parteien akzeptabel ist. Durch die gemeinsame Kommunikation und den strukturierten Verfahrensablauf mit Hilfe eines unabhängigen Mediators können alle Beteiligten ihre Meinungen und Vorschläge einbringen.
Bei Wirtschaftsmediationen geht es im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren nicht darum die Schuld für den Konflikt zuzuweisen, sondern eine annehmbare Lösung zu erarbeiten und die Auseinandersetzung erfolgreich aufzulösen.
Der Ablauf des Verfahrens teilt sich meistens in fünf Phasen auf. In der ersten Phase werden die Parteien über die Aufgabe des Wirtschaftsmediators und das Verfahren insgesamt aufgeklärt. Eine Mediationsvereinbarung wird geschlossen. In der zweiten Phase erklären die Konfliktparteien jeweils die Gründe für den Konflikt und ihre Interessen. Die Problembehandlung findet in der dritten Phase statt. Die einzelnen Sichtweisen, Wünsche und Interessen werden erläutert.
Eine Offenlegung der verschiedenen Lösungsvorschläge folgt. Die Verhandlung der Lösungsvorschläge beginnt in Phase vier. Abschluss der Wirtschaftsmediation findet in Phase 5 statt, sobald eine Lösung gefunden wurde. Das Ergebnis der Wirtschaftsmediation wird dokumentiert und Umsetzungsfristen vereinbart. Zudem legen die Parteien Verhaltensregeln für den Fall fest, dass erneute Konfliktsituationen entstehen.
Elftes Kontaktstudium Verhandlungsmanagement und Wirtschaftsmediation an der DHBW Ravensburg
Die Wirtschaftsmediation – Fachmagazin für Unternehmen und öffentliche Verwaltung
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